

Spätestens seit 2013 sind alle Unternehmen verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen durchzuführen. Dabei werden mögliche Belastungsfaktoren am Arbeitsplatz erfasst und bewertet, um anschließend entsprechende Maßnahmen abzuleiten. Der Gesetzgeber schreibt zwar Mindestanforderungen vor, lässt gleichzeitig aber auch Freiräume für die Methodenwahl und die Ausgestaltung. Ziel des Workshops ist, dass die Teilnehmer wissen, wie sie eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen in ihrem Betrieb durchführen können, um die Gesundheit
aller Mitarbeiter als wichtigste Ressource zu erhalten.
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